Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. Sie wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten (meist einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) gegenüber dem Finanzamt eingereicht. Dort wird sie geprüft und die zu entrichtende Einkommensteuer sowie gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mittels Steuerbescheid festgesetzt. Wurde eine höhere Steuer vorausgezahlt als im Bescheid errechnet, wird der Unterschiedsbetrag erstattet. Die Steuererklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim zuständigen Finanzamt abzugeben oder elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über das Internet (§ 150 AO); nur wenn beides nicht möglich ist, kann sie direkt an Amtsstelle zur Niederschrift erklärt werden. Seit 2011 ist die Erklärung verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden (§ 25 Abs. 4 EStG); bei diesem Personenkreis wird nur im Ausnahmefall noch die Papierform zugelassen, beispielsweise wenn die technischen Voraussetzungen fehlen. Alle anderen Steuerzahler, wie Arbeitnehmer und Rentner, können wählen, ob sie die Einkommensteuererklärung elektronisch oder in Papierform einreichen wollen. Die Papier-Vordrucke sind bei den Finanzämtern erhältlich oder als Download zum Ausdrucken im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung. Für die elektronische Übermittlung kann das von der Finanzverwaltung eingerichtete ELSTER-Portal genutzt werden oder die Software von Drittanbietern, die ELSTER unterstützen. zurück |